Schnell entsteht die Versuchung, vorhandene Kundendaten auszuwerten, um die zielgruppengerechte Ansprache der Kunden für das eigene Angebot zu verbessern. Wer sich hierfür keine Einwilligung seiner Kunden besorgt, sondern auf ein „berechtigtes Interesse“ verlässt, muss aber mit saftigen Bußgeldern rechnen. Der jüngste Fall: Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte brummte der Hannoverschen Volksbank ein Bußgeld von 900.000 Euro auf. Damit kam das Geldhaus offenbar noch glimpflich davon. Ende 2019 beauftragte die Hannoversche Volksbank die Wirtschaftsauskunftei Schufa mit der Auswertung von Daten aktiver und ehemaliger Kunden. Die Schufa analysierte deren digitales Nutzungsverhalten und wertete unter anderem das Gesamtvolumen von Einkäufen in App-Stores, die Häufigkeit der…
Der Beitrag Unzulässige Erstellung von Kundenprofilen: Bank muss 900.000 € DSGVO-Bußgeld zahlen erschien zuerst auf WBS LAW.