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Essen (dpo) - Er weiß, wie der Kreml-Chef tickt: Der 52-jährige Erwin Bonhoff aus Essen, der im Februar noch sagte, Putin sei total rational und...
Ein Rettungsdienstleister bezahlte seinen Mitarbeitern, die gleichwertige Arbeit leisteten, einen unterschiedlichen Stundenlohn – je nachdem ob sie als Minijobber oder Voll- oder Teilzeitbeschäftigte arbeiteten. Doch dies müssen Minijobber laut Urteil des LAG München nicht akzeptieren. Allein die Möglichkeit einer flexibleren Zeiteinteilung rechtfertige es nicht, die Minijobber schlechter zu bezahlen. Ein Unternehmen, das Notfallrettung betreibt und Krankentransporte sowie sonstige sanitätsdienstliche Leistungen durchführt, beschäftigt Mitarbeiter im Wesentlichen in zwei unterschiedlichen Gehaltsstrukturen. Die Gruppe der „hauptamtlichen“ Mitarbeiter wird nach einem Schichtsystem fest zu Diensten eingeteilt, die nur in Ausnahmefällen getauscht werden können. In diese Gruppe fallen alle Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Diese Gruppe erhält…
Der Beitrag Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Minijobber hat Anspruch auf gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkraft erschien zuerst auf WBS LAW.
Rom, Kiew (dpo) - Jetzt erhält Kiew Hilfe von ganz oben: Nach anfänglicher Skepsis hat Papst Franziskus heute angekündigt, dass der Vatikan die...
Kluger Schachzug. Mehr im .
Die kurzfristige Goldpreis-Schwäche war begleitet von deutlichen Kapitalabflüssen aus dem SPDR Gold Shares (GLD). Mittwochabend bestimmte die Fed...