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Wer eine Marke anmelden möchte, obwohl schon eine nahezu identische auf einem anderen oder sogar dem gleichen Markt existiert, kann einigen rechtlichen Hürden ausgesetzt sein. Der Inhaber der älteren Marke wird schnell versucht sein, im Wege eines Widerspruchs gegen die Eintragung der neuen Marke vorzugehen. Dabei gibt es eine einfachere, zeit- und kostensparendere Möglichkeit: Die Koexistenz- oder auch Abgrenzungsvereinbarung. In einer solchen werden die Schutzbereiche der beiden Marken genau definiert, sodass nachfolgende Markenrechtstreite sowie auch Verwirrungen bei Mitbewerbern und Kunden vermieden werden können. Eine sog. Koexistenz- oder auch Abgrenzungsvereinbarung kommt nur ins Spiel, wenn zwei Marken kollidieren. Das bedeutet, dass…
Der Beitrag Die Koexistenzvereinbarung: Ein Nebeneinander von ähnlichen Marken? erschien zuerst auf WBS LAW.
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