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Ökonom und Buchautor Jim Rickards glaubt, dass Zentralbanker nur Theater spielen und die wahren Ereignisse den Goldpreis wieder auf Kurs bringen...
Thessaloniki (dpo) - Zwei Tage ist es her, dass Leroy Sané in der 60. Minute der Begegnung gegen Ungarn einen Eckball viel zu hoch über seine...
Bei einer Rekordplenarsitzung von fast 18 Stunden verabschiedete der Bundestag in der Nacht auf Freitag das lange diskutierte „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Verbraucherverträge können in Zukunft einfacher gekündigt werden und haben eine kürzere Mindestlaufzeit. Verbraucher können nicht mehr durch verpasste Kündigungsfristen in unverhältnismäßig lange Vertragsverlängerungen gezwungen werden. Der Irrweg auf der Suche nach einer Adresse für die wirksame Kündigung könnte schon bald enden. Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, erklärt die wichtigsten Änderungen. Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Die Gesetzesänderung führt Erleichterungen zur Kündigung von Verbraucherverträgen wie Mobilfunk-, Fitnessstudio- oder Streamingdienst- Verträgen ein. Außerdem wird die Mindestvertragslaufzeit…
Der Beitrag Gesetz für faire Verbraucherverträge: Das Ende der Endlosverträge bei Handys, Fitnessstudios und Co. kommt! erschien zuerst auf WBS LAW.
Wenn ein Anfangsverdacht auf Zweckentfremdung privater Unterkünfte besteht, dürfen Behörden Internet-Plattformen wie Airbnb dazu verpflichten, die Daten der Nutzer herauszugeben. Das VG Berlin entschied, dass Airbnb sich diesbezüglich nicht auf das irische Datenschutzrecht berufen darf. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschied am 23. Juni 2021, dass Airbnb bei einem Anfangsverdacht auf Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot verpflichtet sein kann, den zuständigen Behörden die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln. Die Verpflichtung kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass das Online-Portal seinen Sitz im irischen Dublin hat (Urteil vom 23.06.2021, Az. 6 K 90/20). Online-Plattformen wie Airbnb sind seit einigen Jahren angesagter denn je.…
Der Beitrag VG Berlin zum Datenschutz: Airbnb muss Vermieter-Daten bei Zweckentfremdung übermitteln erschien zuerst auf WBS LAW.
Der Redakteur eines Wirtschaftsmagazins wurde zurecht wegen der Veröffentlichung eines Artikels in einer anderen Zeitung abgemahnt, entschied das Bundesarbeitsgericht. Der Chefredakteur hatte seinen Artikel entsprechend um eine Passage gekürzt, die der Verfasser jedoch unbedingt veröffentlicht wissen wollte. Daraufhin ging der Redakteur kurzerhand zu einer anderen Zeitung- und kassierte deswegen eine Abmahnung. Ohne Erlaubnis seines Arbeitgebers darf ein angestellter Redakteur einen Beitrag nicht bei einer anderen Zeitung veröffentlichen, wenn dort Nachrichten enthalten sind, die ihm während seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit bekannt geworden sind, bestätigte nun das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 15.06.2021, Az. 9 AZR 413/19). Damit schloss es sich der Ansicht der Vorinstanz…
Der Beitrag BAG: Keine Verletzung der Pressefreiheit-Redakteur von „Ran an den Speck“ rechtmäßig abgemahnt erschien zuerst auf WBS LAW.