Buchautor und Fondsmanager Dirk Müller hält die Preise für Gold und Silber von wenigen Akteuren manipuliert. In einem Interview mit Pro Aurum...
Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 786 Gäste und keine Mitglieder online
Buchautor und Fondsmanager Dirk Müller hält die Preise für Gold und Silber von wenigen Akteuren manipuliert. In einem Interview mit Pro Aurum...
Jena (dpo) - Wer sich mit Martin Preußer unterhält, muss viel Geduld mitbringen: Der 46-Jährige leidet an einer seltenen Erkrankung. Seit 35...
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein klares Zeichen gegen rechtswidrige Zinssenkungen bei Prämiensparverträgen gesetzt und durchgegriffen. Mit einer neu erlassenen Allgemeinverfügung werden Banken gezwungen auf rechtswidrige Klauseln in alten Verträgen hinzuweisen und Ausgleichsvorschläge zu unterbreiten. Hunderttausende Kunden können zu Unrecht nicht gezahlte Zinsen von den Banken erstattet bekommen. Sogenannten Prämiensparverträge wurden vor allem von den 1990er bis frühen 2000er Jahren Bankkunden als rentable Sparmodelle angeboten. Dabei handelt es sich um langfristige Sparverträge, in die durch die Sparenden regelmäßig eingezahlt wurde. Die Kunden erhielten neben Zinsen eine Prämie auf die Sparleistung, die sich mit der Dauer der Vertragslaufzeit erhöhte. Was…
Der Beitrag BaFin macht ernst! Prämiensparer erhalten ihre Zinsen zurück! erschien zuerst auf WBS LAW.
Am heutigen Freitag erschienen in den USA eine ganze Reihe bedeutender Konjunkturdaten. Die Ergebnisse lagen etwas unter den Erwartungen.
Der...
Nyon (dpo) - Nach den Diskussionen um die Regenbogen-Beleuchtung der Allianz-Arena versucht die UEFA nun offenbar, ihr Image zu retten: Als...
München (dpo) - Knallhart-Ansage von Joachim Löw! Nach dem schwachen 2:2 gegen Ungarn, hat der Bundestrainer angekündigt, dass er seinen Job...
Strafpunkteregister für Verkehrsverstöße dürfen nicht öffentlich einsehbar sein. Die Einsicht bleibt nur den Betroffenen möglich. Das hat der EuGH entschieden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 22. Juni 2021 entschieden, dass ausschließlich Betroffene Einsicht in ihre Einträge im Strafpunkteregister nehmen dürfen. In Lettland war es bislang möglich, dass jeder- auch aus purer Neugier heraus- die Punkte von Nachbarn, Freunden, Arbeitskollegen oder sonst wem herausfinden konnte. Jederm der das auch in Deutschland umgesetzt wissen will, muss leider eine Abfuhr erteilt werden, denn dass die lettische Umsetzung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union verstößt, hat nun der EuGH entschieden (Urteil vom…
Der Beitrag EuGH zu Verkehrsverstößen: Kein Einblick ins Punkteregister für Jeden erschien zuerst auf WBS LAW.