Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 117 Gäste und keine Mitglieder online
Wie nennt man jemanden, der mit dem Kopf gegen einen Felsen läuft und fest der Überzeugung ist, der Fels wird im weichen? Ersetzen wir Kopf mit Impfung und Fels mit RNA-Virus, und wir kommen bei...Friedrichshafen (dpo) - Es geht also doch! Wie soeben bekannt wurde, ist es einem Paar aus Friedrichshafen gelungen, Geschlechtsverkehr zu haben,...
„Meldeplattform für Steuerbetrüger“: um Steuerbetrüger besser ermitteln zu können, hat das von einem Grünen geleitete Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg eine Meldeplattform...Im VW-Dieselskandal muss sich der BGH in Karlsruhe ab dem 2. September 2021 erstmals mit der Frage beschäftigen, ob Betroffenen auch beim Auto-Leasing Schadenersatz zusteht. In dem Fall geht es um einen Audi Q5, der mit dem Motor EA189 ausgestattet ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals mit der Frage im Diesel-Abgasskandal zu beschäftigen, ob Betroffenen auch beim Auto-Leasing Schadensersatz zusteht (BGH, Az. VII ZR 192/20). Das Verfahren betrifft unter anderem die Fragen, ob die Audi AG dem Grunde nach für die Verwendung von EA189-Motoren in ihren Fahrzeugen haftet, und wie der Nutzungsvorteil zu bemessen ist, der auf den etwaigen…
Der Beitrag Diesel-Abgasskandal erneut vor BGH: Schadenersatz-Ansprüche auch beim Auto-Leasing? erschien zuerst auf WBS LAW.
Jena (dpo) - Er wünscht sich präzisere Angaben: Tom Schwolanek (31) aus Jena
Die Bestände des größten Silber-ETFs sind gegenüber Vorwoche um 155 Tonnen angestiegen. Erneute Mittelabflüsse verzeichnete dagegen der SPDR Gold...
Für immer Arbeiten im Homeoffice – für manche wäre das eine angenehme Option. Doch das LAG entschied nun, dass Arbeitgeber berechtigt sind, die Rückkehr in die Betriebsstätte anzuordnen, auch wenn vorher das Arbeiten von zuhause aus genehmigt wurde. Denn Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Anspruch auf Homeoffice. Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit als Grafiker von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) dazu berechtigt ist, seine Weisung zu ändern (Urt. v. 26. August 2021, Az. 3 SaGa 13/21). Dies ist insbesondere der Fall, wenn…
Der Beitrag LAG München: Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen erschien zuerst auf WBS LAW.