Thessaloniki (dpo) - Zwei Tage ist es her, dass Leroy Sané in der 60. Minute der Begegnung gegen Ungarn einen Eckball viel zu hoch über seine...
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Thessaloniki (dpo) - Zwei Tage ist es her, dass Leroy Sané in der 60. Minute der Begegnung gegen Ungarn einen Eckball viel zu hoch über seine...
Bei einer Rekordplenarsitzung von fast 18 Stunden verabschiedete der Bundestag in der Nacht auf Freitag das lange diskutierte „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Verbraucherverträge können in Zukunft einfacher gekündigt werden und haben eine kürzere Mindestlaufzeit. Verbraucher können nicht mehr durch verpasste Kündigungsfristen in unverhältnismäßig lange Vertragsverlängerungen gezwungen werden. Der Irrweg auf der Suche nach einer Adresse für die wirksame Kündigung könnte schon bald enden. Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, erklärt die wichtigsten Änderungen. Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Die Gesetzesänderung führt Erleichterungen zur Kündigung von Verbraucherverträgen wie Mobilfunk-, Fitnessstudio- oder Streamingdienst- Verträgen ein. Außerdem wird die Mindestvertragslaufzeit…
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Wenn ein Anfangsverdacht auf Zweckentfremdung privater Unterkünfte besteht, dürfen Behörden Internet-Plattformen wie Airbnb dazu verpflichten, die Daten der Nutzer herauszugeben. Das VG Berlin entschied, dass Airbnb sich diesbezüglich nicht auf das irische Datenschutzrecht berufen darf. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschied am 23. Juni 2021, dass Airbnb bei einem Anfangsverdacht auf Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot verpflichtet sein kann, den zuständigen Behörden die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln. Die Verpflichtung kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass das Online-Portal seinen Sitz im irischen Dublin hat (Urteil vom 23.06.2021, Az. 6 K 90/20). Online-Plattformen wie Airbnb sind seit einigen Jahren angesagter denn je.…
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Der Redakteur eines Wirtschaftsmagazins wurde zurecht wegen der Veröffentlichung eines Artikels in einer anderen Zeitung abgemahnt, entschied das Bundesarbeitsgericht. Der Chefredakteur hatte seinen Artikel entsprechend um eine Passage gekürzt, die der Verfasser jedoch unbedingt veröffentlicht wissen wollte. Daraufhin ging der Redakteur kurzerhand zu einer anderen Zeitung- und kassierte deswegen eine Abmahnung. Ohne Erlaubnis seines Arbeitgebers darf ein angestellter Redakteur einen Beitrag nicht bei einer anderen Zeitung veröffentlichen, wenn dort Nachrichten enthalten sind, die ihm während seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit bekannt geworden sind, bestätigte nun das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 15.06.2021, Az. 9 AZR 413/19). Damit schloss es sich der Ansicht der Vorinstanz…
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+++ Musste mehrere Extraschichten einschieben: Konditor repariert missglückte Torte mit großem Aufwand +++
+++ Ei gen Tor: Wütende Fußball-Fans...
Wer eine Marke anmelden möchte, obwohl schon eine nahezu identische auf einem anderen oder sogar dem gleichen Markt existiert, kann einigen rechtlichen Hürden ausgesetzt sein. Der Inhaber der älteren Marke wird schnell versucht sein, im Wege eines Widerspruchs gegen die Eintragung der neuen Marke vorzugehen. Dabei gibt es eine einfachere, zeit- und kostensparendere Möglichkeit: Die Koexistenz- oder auch Abgrenzungsvereinbarung. In einer solchen werden die Schutzbereiche der beiden Marken genau definiert, sodass nachfolgende Markenrechtstreite sowie auch Verwirrungen bei Mitbewerbern und Kunden vermieden werden können. Eine sog. Koexistenz- oder auch Abgrenzungsvereinbarung kommt nur ins Spiel, wenn zwei Marken kollidieren. Das bedeutet, dass…
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Der aktuelle GfK-Konsumklima-Index in Deutschland ist besser ausgefallen als erwartet. Der Wert stieg von -6,9 im Vormonat auf nur noch auf...