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Ist auf einem Produkt oder Werbung ein Testsiegel zu sehen, dann muss für Verbraucher auch erkennbar sein, wo die Testergebnisse überprüfbar sind. Wer sich als Testsieger rühmt, der muss dem Verbraucher den Sieg auch nachweisen, so der BGH. Im Fall eines Zeitschrift-Tests braucht es daher u.a. Ausgabe und Erscheinungsjahr. Wer sein Produkt mit einem Testsiegel anpreist, muss dafür sorgen, dass Verbraucher das Testergebnis nachverfolgen und nachprüfen können. Das gilt auch dann, wenn das Siegel im Gesamtbild der Werbung nicht besonders hervorsticht. Das bestätigte der BGH kürzlich in einem Urteil, in dem der Baumarkt-Händler Obi ein Produkt mit einem “Testsieger”-Siegel der Stiftung…
Der Beitrag BGH zu irreführender Werbung mit Testsiegeln: Testergebnisse müssen mit Fundstellen belegt werden erschien zuerst auf WBS LAW.
Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit steht die „Clearingstelle Urheberrecht“ unter starker Kritik. Der Zusammenschluss von Internetprovidern und großen Rechteinhabern hat es sich zur Aufgabe gemacht, nach eigener interner Prüfung DNS-Sperren durch die beteiligten Internetzugangsanbietern ohne gerichtliche Entscheidungen durchzusetzen. Nach den tiefgreifenden Zweifeln zur Zulässigkeit der Sperren aufgrund der Grundrechte der deutschen Internetnutzer kommen nun zusätzlich kartellrechtliche Bedenken auf. Die Clearingstelle Urheberrecht (CUII) wirft viele Fragen auf. Zum einen bietet sie die Möglichkeit der Zensur im Internet ohne gerichtliche Überprüfung, wie man es sonst nur aus autokratischen Staaten kennt. Der Prozess bis zu einer Internetsperre durch diese Stelle ist zudem sehr intransparent.…
Der Beitrag Kartellrechtliche Bedenken: Clearingstelle Urheberrecht- Zweifel an Rechtmäßigkeit erschien zuerst auf WBS LAW.