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Berlin (dpo) - Verlangt die Politik den Schwächsten in unserer Gesellschaft jetzt endgültig zu viel ab? Beim gestrigen Impfgipfel haben sich...
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Arbeitnehmer erwerben für Zeiträume, in denen sie wegen Kurzarbeit Null durchgehend nicht gearbeitet haben, keine Urlaubsansprüche. Das LAG Düsseldorf entschied nun, dass der Arbeitgeber den Jahresurlaub daher anteilig kürzen kann. Im Rahmen der Corona Pandemie befinden sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Kurzarbeit hat es immer schon gegeben, allerdings befinden sich viele Beschäftigte in „Kurzarbeit Null“; das heißt, dass sie für bestimmte Zeitabschnitte überhaupt keine Arbeitsleistung erbringen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat am 12. März 2021 entschieden, dass Arbeitgeber den Urlaubsanspruch ihrer Arbeitnehmer anteilig kürzen dürfen, wenn sich diese in sogenannter „Kurzarbeit Null“ befinden, also überhaupt keine Arbeitsleistung erbringen…
Der Beitrag Kürzung des Urlaubsanspruchs bei „Kurzarbeit Null“ erschien zuerst auf WBS LAW.
Nachdem eine Online-Zeitung in einem Artikel behauptete, die Sängerin Andira Weiß habe auf ein Instagram-Posting hin einen “riesigen Shitstorm” geerntet, ging das ehemalige Bro’Sis-Mitglied gegen diese Aussage vor. Es handele sich dabei um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Das sieht nun das OLG Frankfurt genauso und führt in seiner Entscheidung aus, was hinter dem Begriff “Shitstorm” steckt. In ihrem Artikel berichtete eine Online-Zeitung von der Sängerin und ihrem ehemaligen Bandkollegen Giovanni Zarella. Dieser hatte „in seiner Erinnerungskiste“ gekramt und Videos der ehemaligen gemeinsamen Band Bro’Sis auf Instagram gepostet. Das Video kommentierte Weiß mit den Worten: „Kennst du die Choreo noch ganz? Krieg…
Der Beitrag OLG Frankfurt zu Social Media: Indira Weis gewinnt „Shitstorm“-Verfahren erschien zuerst auf WBS LAW.