Seit Dezember gilt das Anti-Abmahngesetz. Unter anderem wird danach der fliegende Gerichtsstand bei Verstößen im Netz eingeschränkt. Das LG Düsseldorf hatte zuvor versucht, diese Neuregelung zu umgehen. Dieser Auffassung ist das OLG Düsseldorf nun jedoch entschieden entgegengetreten. Gegen Wettbewerbsverstöße im Internet und anderen Telemedien kann nicht mehr bundesweit im Rahmen des „fliegenden Gerichtsstands“ vorgegangen werden. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Beschluss deutlich gemacht (OLG Düsseldorf, Az. 20 W 11/21). Die Düsseldorfer Richter widersprachen damit entschieden dem Landgericht (LG) Düsseldorf, das noch im Januar mit einer gegenteiligen Entscheidung für Aufsehen gesorgt hatte (Beschluss vom 16.12.2021, Az. I-20 W…
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