Aschermittwoch – die Fastenzeit beginnt. Einst galt der bewusste Verzicht Christen als spirituelle Vorbereitung für das Osterfest. Heutzutage...
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Aschermittwoch – die Fastenzeit beginnt. Einst galt der bewusste Verzicht Christen als spirituelle Vorbereitung für das Osterfest. Heutzutage...
Berlin (dpo) - Ganz Deutschland bewegt derzeit nur eine Frage: Wann können wir endlich wieder zum Friseur, um unsere schrecklichen...
Am Mittwochvormittag endete die Auktion 30-jähriger deutscher Staatspapiere mit einem Durchschnittszinssatz von 0,17 Prozent. Die letzte Emission...
+++ Aus Latschenkiefer: Holländer schnitzt Holzschuhe +++
+++ Maas toupierte: Außenminister hilft onanierendem Friseur +++
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Thieß Neubert und Anne Rothäuser präsentieren News, News, News! Erste Folge am 20. Februar. Immer gratis auf allen bekannten Plattformen!
Während der Corona-Krise gibt es einen regelrechten Hype um den Song „Jerusalema“ von Master KG. Bekannt wurde der Song vor allem durch den dazu gehörigen Tanz sowie entsprechende Tanz-Challenge-Videos in den sozialen Medien. Feuerwehrleute, Polizisten und Pflegerinnen nahmen an den Tanz-Challenges auf YouTube, TikTok, Instagram und Co. teil, um während der Corona-Krise ein Gefühl der Hoffnung und Freude zu vermitteln. Mit dem Tanzspaß ist aber nun Schluss. Die Plattenfirma Warner Music fordert nachträglich Lizenzgebühren für die Nutzung des Songs. Wie das rechtlich zu bewerten ist und was auf die Challenge-Teilnehmer nun zukommt, erfahren Sie hier. Es ist die Gute-Laune-Hymne in…
Der Beitrag Jerusalema-Dance-Challenge: Warner Music verlangt Lizenzgebühren für Videos auf Youtube & Co. erschien zuerst auf WBS LAW.
Gold ist das Fieberthermometer unseres ausufernden Schuldgeldsystems. Wenn es für die Ausdehnung der Geldmenge keine Grenzen gibt, kann auch der...