Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 247 Gäste und keine Mitglieder online
Wir machen heute mal ein neues Fass auf. Das Bundesministerium für Gesunheit ist immer eine gute Adresse, wenn man Blödsinn sucht, solchen zum Beispiel zum digitalen Impfzertifikat: “Der in der...Berlin (dpo) - Jetzt versucht es die Bundesregierung offenbar mit umgekehrter Psychologie: Um endlich auch die Gruppe radikaler Impfgegner und...
Das OLG Frankfurt a.M. entschied, dass kritische Anmerkungen eines Wissenschaftlers gegenüber einer Fernseh-Profilerin aus einer bekannten TV-„True-Crime“-Serie hinzunehmen seien. Er hatte der Frau unseriöse Arbeitsmethoden vorgeworfen. Mit seinem Beschluss stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) fest, dass wissenschaftlich basierte kritische Anmerkungen gegenüber einer Fernseh-Profilerin zulässig sind. Zumindest dann, wenn sie die Allgemeinheit darüber aufklären, dass die Darstellungen im Rahmen der Fernsehserie nicht wissenschaftlichen Standards genügen (Beschluss vom 27.07.2021, Az.: 6 W64/21). Wissenschaftlich basierte Kritik muss hingenommen werden Hintergrund der Entscheidung waren Äußerungen des Direktors der zentralen Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder für kriminologische Forschungsfragen. Er nahm…
Der Beitrag „In höchstem Maße unseriös“: „True-Crime“-Profilerin muss Kritik hinnehmen erschien zuerst auf WBS LAW.
Silber- und Goldpreis sind am Freitagnachmittag nach Bekanntgabe der jüngsten US-Arbeitsmarkt-Daten von einer Verkaufswelle erfasst worden.
Der...
Seattle, Barcelona (dpo) - Man darf sich auch mal was gönnen: Ex-Amazon-Chef Jeff Bezos hat heut überraschend die Verpflichtung von Lionel Messi...
Die am Freitag bekanntgegebenen US-Arbeitsmarktdaten für Juli fielen besser aus als von Analysten erwartet.
Der Beitrag US-Arbeitsmarkt im Juli...