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Gaza-Stadt, Jerusalem (dpo) - Na, dann ist ja alles gut! Sowohl Israelis als auch Palästinenser haben heute erklärt, dass sie sich im aktuell...
Im Streit zwischen der Plattform “FragDenStaat” und der Bundesregierung urteilte bereits das LG Köln, dass die Veröffentlichung eines Gutachtens über die Krebsrisiken bei Verwendung des Unkrautgifts Glyphosat keine Urheberrechte der Bundesregierung verletze. Dies bestätigte nun auch das OLG in zweiter Instanz. Ob Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner dieses Urteil so auf sich sitzen lassen wird, wird sich zeigen. In der Sache stritten das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das dem Bundeslandwirtschaftsministerium untersteht, und die Transparenz-Plattform “FragDenStaat” über die Veröffentlichung eines Gutachtens. Im Februar 2019 hatte die Plattform unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Stellungnahme des Instituts angefordert. In der Stellungnahme ging es um…
Der Beitrag OLG Köln zum „Zensururheberrecht: Durfte „FragDenStaat“ Glyphosat-Gutachten veröffentlichen? erschien zuerst auf WBS LAW.
Jeder kennt es: Da lässt man einmal ein Fenster oder die Balkontür ein paar Minuten offenstehen, schon hat man ein Nashorn in der Wohnung. Doch...