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Deutsch ist die Sprache der Dichter und Denker – und sie gehört zu den schwierigsten Sprachen. Facebook allerdings könne deutsch, so das OLG Düsseldorf. Ein Düsseldorfer hatte Facebook verklagt, da der Konzern eine Einstweilige Verfügung ablehnte. Facebook gab an, das Schriftstück, welches in deutscher Sprache verfasst war, nicht zu verstehen. Diese Argumentation ließen die Richter aber nicht gelten. Facebook kann in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem deutschen Nutzer nicht auf einer Übersetzung deutschsprachiger Schriftstücke in das Englische bestehen. Das hat Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 18. Dezember 2019 entschieden (Az. I-7 W 66/19). Hintergrund des Rechtsstreits war eine einstweilige Verfügung die…
Der Beitrag Zustellungen an Facebook Ireland: Facebook kann Deutsch erschien zuerst auf WBS LAW.