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Hannover (dpo) - Das muss Liebe sein! Sandra K. aus Hannover hat am heutigen Valentinstag ihren Liebsten mit einem Gutschein im Wert von 15 Euro...
Als ob Corona nicht schon schlimm genug wäre, macht das Virus jetzt auch noch unser gutes deutsches Bier kaputt!
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dies hatte 2019 der EuGh klargestellt. Obwohl noch immer keine nationale Regelung zur Arbeitszeiterfassung besteht, empfiehlt es sich für Unternehmen, jetzt schon ein Zeiterfassungssystem einzuführen. Zwei aktuelle Urteile lassen aufhorchen. Vor bald zwei Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einer wegweisenden Entscheidung vom 14.05.2019 geurteilt, dass Arbeitgeber durch die jeweiligen Mitgliedstatten verpflichtet werden müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzuführen (Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18). Die Entscheidung wurde…
Der Beitrag Erfassung der Arbeitszeit: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft Arbeitgeber schon jetzt! erschien zuerst auf WBS LAW.
Jede Woche erreichen die Postillon-Redaktion zahlreiche Leserbriefe. An dieser Stelle präsentieren wir mehr oder weniger regelmäßig eine kleine...
Der Handelsverband HDE hat zurückhaltend auf die Aussage der Bundesregierung reagiert, wonach die Öffnung des Einzelhandels in Ländern auch vor dem 7. März möglich sei, wenn die Infektionszahlen...