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Arbeitgeber sind verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Dies hatte 2019 der EuGh klargestellt. Obwohl noch immer keine nationale Regelung zur Arbeitszeiterfassung besteht, empfiehlt es sich für Unternehmen, jetzt schon ein Zeiterfassungssystem einzuführen. Zwei aktuelle Urteile lassen aufhorchen. Vor bald zwei Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einer wegweisenden Entscheidung vom 14.05.2019 geurteilt, dass Arbeitgeber durch die jeweiligen Mitgliedstatten verpflichtet werden müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzuführen (Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18). Die Entscheidung wurde…
Der Beitrag Erfassung der Arbeitszeit: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft Arbeitgeber schon jetzt! erschien zuerst auf WBS LAW.
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