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Erst hat das Vereinigte Königreich die EU, jenen Hort der Guten, des segensreichen Paternalismus und des aufkeimenden Totalitarismus verlassen und damit die ganze Erzählung des einzig glücklich...
Wie hieß es so schön: Wehret den Anfängen. Dann mal los! Dieser Post wird etwas länger. Bleiben Sie am Ball, denn das, was wir in diesem Post berichten, kann man nicht einfach ad acta legen,...Das Statistische Bundesamt meldet im Rahmen seiner ersten Schätzung eine offizielle Inflation von 2,3 Prozent, nach 2,5 Prozent im Vormonat.
Der...
Bukarest (dpo) - Sind das noch echte Eidgenossen? Beim EM-Achtelfinalspiel gegen Frankreich warfen gestern tausende Schweizer Fans ihre...
Die Veranstalter eines „Oktoberfests“ in Dubai dürfen nicht mit dem geplanten Slogan „Oktoberfest goes Dubai“ werben. Das hat das LG München I nun entschieden. Im Vordergrund der Entscheidung steht unter anderem der gute Weltruf des Münchner Oktoberfests. Die Münchner Madln und Buam haben allen Grund zum Jubeln. So hat das Landgericht (LG) München I eine einstweilige Verfügung gegen die Veranstalter eines geplanten „Oktoberfests“ in Dubai erlassen. Demnach dürfen diese weder mit der Formulierung „Oktoberfest goes Dubai“ werben, noch mit zugehörigen Abbildungen oder anderen Slogans. Zudem dürfen unter dieser Bezeichnung keine Schausteller und Gastronomen aus Deutschland angeworben werden (Urt. v. 25.06.2021,…
Der Beitrag Verfügung des LG München: Wiesn-Kopie darf nicht mit Münchner Original werben erschien zuerst auf WBS LAW.