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Eine riesige polnische Goldmünze aus dem 17. Jahrhundert wird am 30. November 2020 versteigert. 2018 erzielte ein ähnliches Stück bei einer...
Wer über 240 Abmahnungen im Jahr ausspricht und keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Bezug zum Abmahnenden hat, der bekommt als Anwalt auch seine Kosten nicht erstattet, so das OLG Frankfurt a.M. Der Ausspruch von über 240 Abmahnungen in einem Jahr, die sich auf Verstöße ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Bezug zum Abmahnenden beziehen, spricht für ein missbräuchliches Vorgehen. Dem Abmahnenden stehen deshalb keine Ansprüche auf Erstattung der für die Abmahnungen entstandenen Rechtsanwaltskosten zu, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Urt. v. 12.11.2020, Az. 6 U 210/19). Abmahnung wegen fehlendem Link zur OS-Plattform Geklagt hatte eine in Hamburg ansässige, 2017 gegründete GmbH. Der Kläger…
Der Beitrag OLG Frankfurt a.M.: Missbräuchliche Massen-Abmahnung = Kein Geld für Anwalt erschien zuerst auf WBS LAW.
Sevilla (dpo) - Ist die deutsche Nationalmannschaft das Opfer eines riesigen Betrugs geworden? Nach der 0:6-Niederlage in der Nations League gegen...
+++ Anweisung vom Tauer: Pilot soll Flugzeug enteisen lassen +++
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Wie die jetzt veröffentlichten Außenhandelszahlen zeigen, importierten die USA Gold noch im Juli große Mengen an Gold. Augenscheinlich zur Deckung...