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Die Koalition hat sich auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Damit sollen die Folgen der Corona-Krise abgemildert werden. Von den Vereinbarungen zum Kurzarbeitergeld könnten Millionen Arbeitnehmer profitieren. Um Arbeitsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung bereits zu Beginn der Coronakrise das Kurzarbeitergeld ausgeweitet. Die Regierungskoalition hat nun weitere Maßnahmen beschlossen. So beträgt die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes nach § 104 Abs. 1 SGB III 12 Monate. Sie kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Diese Möglichkeit haben die Spitzen der Regierungskoalition nun aufgegriffen und verlängern die Bezugsdauer für Betriebe, die bis zum…
Der Beitrag Corona-Krise: Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert – So hilft Ihnen WBS erschien zuerst auf WBS LAW.
Die Ludwig Stocker Hofpfisterei aus München versendet weiterhin markenrechtliche Abmahnungen, mit denen sie konkurrierenden Bäckereien verbieten will, ihr Brot unter der Bezeichnung „Sonne“ anzubieten. Die Hofpfisterei hat sich seit langem die Bezeichnung „Sonne“, „Öko-Sonne“ und „Schwarze Sonne“ schützen lassen. Bereits seit rund 10 Jahren ist uns die Abmahntätigkeit des namhaften Bäckereiunternehmens bekannt. Betroffene sollten immer ihren konkreten Fall rechtlich prüfen, denn oftmals ist bereits fraglich, ob überhaupt eine Verletzung vorliegt. Die Empörung ist bei zahlreichen Bäckern groß, schließlich haben es die Forderungen in den entsprechenden Abmahnungen in sich. Neben einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Erstattung der Gebühren in…
Der Beitrag Sonne als Marke für Brot: Münchener Hofpfisterei mahnt Bäckereien ab erschien zuerst auf WBS LAW.
Das Aufgeld für Krügerrand-Goldmünzen und andere beliebte Edelmetall-Produkte sind in dieser Woche trotz reger Nachfrage weiter gefallen. Das...
Beim kanadischen Edelmetall-Spezialisten Sprott Inc. glaubt man, dass Neuinvestitionen in Gold von bis zu 3 Billionen US-Dollar den Goldpreis auf...
Hat eine Abmahnung in erster Linie zum Ziel, dass gegen den Rechtsverletzer ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder von Kosten der Rechtsverfolgung entsteht, gilt sie als rechtsmissbräuchlich. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Abmahnende daneben eigene Rechte schützen möchte. So lautet ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Richter setzten sich darin ausführlich damit auseinander, ab wann Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind. In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 129/19) ging es um die Urheberrechte des amerikanischen Gitarristen Al Di Meola an seiner Doppel-CD mit Live-Aufnahmen. Die CD war in Deutschland und anderen Ländern ohne die nötige Lizenz vertrieben…
Der Beitrag BGH zu Abmahngebühren: Ab wann liegt Rechtsmissbrauch vor? erschien zuerst auf WBS LAW.