Schon seit einigen Jahren werden Shopbetreiber und andere Händler massiv von teils dubiosen Verbänden vehement abgemahnt. Dieser Umstand ist inzwischen auch der Politik ein Dorn im Auge. Zur Lösung des Problems ist im Dezember letzten Jahres das sog. Anti-Abmahn-Gesetz in Kraft getreten. Ein Referentenentwurf regelt nun, welche qualifizierten Verbände künftig berechtigt sein sollen, Abmahnungen auszusprechen. Damit Abmahnungen nicht missbräuchlich erteilt werden und Betroffene geschützt werden, ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert worden. Dieses Gesetz dient dem fairen Verhalten am Markt. Leider kommt es in der Praxis nicht selten zu missbräuchlichen Abmahnungen anderer Mitbewerber. Es gibt eine ganze Reihe…
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