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Seit dem 7. Juni 2022 gilt die EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Danach müssen Online-Plattformen künftig nach behördlicher Aufforderung terroristische Online-Inhalte innerhalb einer Stunde entfernen. Kommen die Plattformen dem nicht nach, drohen empfindliche Geldstrafen. Zusätzlich soll der Schutz vor einer irrtümlichen Entfernung rechtmäßiger Online-Inhalte sowie der Opferschutz ausgebaut werden. Terroristische Inhalte im Internet beschäftigen die internationale Politik bereits seit Jahren. So hatte die Kommission der Europäischen Union schon im Jahr 2018 eine Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vorgeschlagen. Im Dezember 2020 wurde dann die Agenda zur Terrorismusbekämpfung angenommen, die im Schwerpunkt Maßnahmen zur Vorbeugung von Radikalisierung…
Der Beitrag EU-Reaktion auf Terrorismus: Ab Juni – Neue Regelungen gegen Terrorpropaganda erschien zuerst auf WBS LAW.
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