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Es gibt natürlich keinen kausalen Zusammenhang. Messerstechereien gab es auch vor der Zuwanderung (vielleicht ist der Täter auch gar nicht erst zugewandert). Indes fällt es schwer, in der...
Kurswechsel. Am 21. April 2021 haben wir auf einen Kurswechsel bei der Britischen Regierung hingewiesen. Es geht um die Behandlung von COVID-19. Eigentlich müsste es jedem, der sich im Feld der...Redmond (dpo) - Schlechte Nachrichten für PC-Nutzer: Experten haben eine neue Variante von Windows identifiziert. Dabei deutet alles darauf hin,...
Ökonom und Buchautor Jim Rickards glaubt, dass Zentralbanker nur Theater spielen und die wahren Ereignisse den Goldpreis wieder auf Kurs bringen...
Thessaloniki (dpo) - Zwei Tage ist es her, dass Leroy Sané in der 60. Minute der Begegnung gegen Ungarn einen Eckball viel zu hoch über seine...
Bei einer Rekordplenarsitzung von fast 18 Stunden verabschiedete der Bundestag in der Nacht auf Freitag das lange diskutierte „Gesetz für faire Verbraucherverträge“. Verbraucherverträge können in Zukunft einfacher gekündigt werden und haben eine kürzere Mindestlaufzeit. Verbraucher können nicht mehr durch verpasste Kündigungsfristen in unverhältnismäßig lange Vertragsverlängerungen gezwungen werden. Der Irrweg auf der Suche nach einer Adresse für die wirksame Kündigung könnte schon bald enden. Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, erklärt die wichtigsten Änderungen. Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Die Gesetzesänderung führt Erleichterungen zur Kündigung von Verbraucherverträgen wie Mobilfunk-, Fitnessstudio- oder Streamingdienst- Verträgen ein. Außerdem wird die Mindestvertragslaufzeit…
Der Beitrag Gesetz für faire Verbraucherverträge: Das Ende der Endlosverträge bei Handys, Fitnessstudios und Co. kommt! erschien zuerst auf WBS LAW.