Smartphone gezückt, einen besonderen Moment festgehalten – und plötzlich wird das Video kommerziell genutzt. Das LG Frankfurt hat nun einen Fall entschieden und klargestellt, dass auch einfache Handyaufnahmen urheberrechtlich geschützt sein können. Selbst wenn sie auf Social Media geteilt wurden, dürfen exklusive Rechte vergeben werden. Ein Medienunternehmen hatte Standbilder eines […]
Der Beitrag Nach Veröffentlichung auf Social Media: Urheberrecht schützt auch einfache Handy-Videos erschien zuerst auf WBS.LEGAL.