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Ein Arbeitgeber muss einer seiner Beschäftigten 5.000 € Schmerzensgeld zahlen, da dieser ein Foto von ihr ohne ihre Einwilligung verwendete. Durch das Foto sollte der Fokus darauf gelenkt werden, dass eine multikulturelle Umgebung im Unternehmen herrsche. Das Arbeitsgericht (AG) Münster sprach einer Klägerin den Anspruch auf 5.000 € Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie sowie der Datenschutzgrundverordnung zu; gefordert hatte sie nicht weniger als 10.000 Euro. Worum geht es? Der beklagte Arbeitgeber hatte 2018 auf Initiative seines Marketingbereichs Fotos von der Klägerin angefertigt. Zuvor hatte der Arbeitgeber…
Der Beitrag Die Hautfarbe als Aushängeschild: Schmerzensgeld wegen unerlaubter Veröffentlichung eines Fotos erschien zuerst auf WBS LAW.
Der Abmahnverband IDO hat sich in den letzten Jahren insbesondere aufgrund seiner aggressiven Abmahnpolitik vor allem unter Online-Händlern eine zweifelhafte Berühmtheit erarbeitet. Zahlreiche Urteile aus jüngerer Vergangenheit aber zeigen: Für den IDO wird das Eis zunehmend dünner. Eine aktuelle Entscheidung des LG Köln unterstreicht dies nun nochmals. Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, stehen Ihnen unsere Rechtsexperten jederzeit gerne beratend zur Seite. Wir als Kanzlei haben bereits zahlreiche abgemahnte Online-Händler zielführend gegen den IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e.V. vertreten. Die Abmahnungen stützen sich nahezu ausschließlich auf über das Internet leicht feststellbare Wettbewerbsverstöße. Der…
Der Beitrag LG Köln zum Abmahnverband IDO: Neues Urteil unterstreicht rechtsmissbräuchliches Verhalten des IDO erschien zuerst auf WBS LAW.
Es liegt ein neuer Gesetzesantrag vor, der von der US-Regierung detaillierte Informationen zum Verbleib und zur Verwendung der US-Goldreserven...
+++ Sieht doch 'n Blinddarm mit Krückstock: Chirurg offensichtlich auf LSD +++
+++ Geht über Leichen: Rücksichtsloser Friedhofsbesucher hält sich...
Kempten (dpo) - Am Freitag beginnt die Europameisterschaft – und damit ein Alptraum für leidenschaftliche Fußballhasser, die sich dem auf allen...
Dem Sportwagenbauer Porsche droht der Rückruf Tausender seiner Fahrzeuge. Im Zusammenhang mit möglichen Manipulationen an der Hard- und Software bestimmter älterer Fahrzeugmodelle hat das Kraftfahrtbundesamt offenbar inzwischen ein formelles Anhörungsverfahren gegen den Hersteller eingeleitet. Wir sagen Ihnen, welche Ansprüche Sie haben. Nicht nur beim Diesel, sondern auch bei Benzin-Fahrzeugmodellen könnte manipuliert worden sein. Der VW-Tochter Porsche drohen Stilllegungen durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA), da die Fahrzeuge nicht der Typengenehmigung entsprechen. Da Verbraucher geschädigt wurden, haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Gerne prüfen wir ihren Fall und geben Ihnen in einem kostenfreien Erstberatungsgespräch Auskunft über Ihre Chancen und Möglichkeiten. Hier erläutern wir…
Der Beitrag Abgasskandal bei Porsche-Benzinern: Porsche droht Rückruf Tausender Fahrzeuge erschien zuerst auf WBS LAW.
In seiner jüngsten Entscheidung befasste sich der EuGH mit der Frage, ob eine unzutreffende Gesundheitsempfehlung eines unabhängigen Zeitungskolumnisten zu einer verschuldensunabhängigen Produkthaftung der herausgebenden Zeitung führt. Da es sich bei einem Gesundheitstipp nicht um ein körperliches Produkt handelt, sah der Gerichtshof den Anwendungsbereich der Europäischen Produkthaftungsrichtlinie allerdings gar nicht erst als eröffnet an. Die Klage einer Abonnentin des österreichischen Boulevardmagazins “Kronen-Zeitung” landete, nachdem sich der österreichische Oberste Gerichtshof in der Sache nicht sicher war, vor dem EuGH (Urt. v. 10.06.2021, Az. C-65/20). Die Klägerin hatte im Dezember einen Beitrag des “Kräuterpfarrers Benedikt” gelesen, in dem empfohlen wurde, Rheumaschmerzen durch eine…
Der Beitrag EuGH über Produkthaftung: Zeitung haftet nicht für falsche Gesundheitstipps erschien zuerst auf WBS LAW.
Die DSGVO ist nun seit rund drei Jahren in Kraft und bereitet Unternehmen und Organisationen immer noch enorme Kopfzerbrechen. Schließlich sind die Fallstricke zahlreich und die drohenden Bußgelder hoch. Doch das muss nicht sein: Mit dem DSGVO-Komplettpaket von unserem Partner IITR Datenschutz, können Sie für ihr Unternehmen oder Ihre Organisation eine kostengerechte und einfache Komplettlösung für Ihren internen Datenschutz buchen! Seien auch Sie auf der sicheren Seite! Obwohl die DSGVO europaweit für mehr Klarheit und Struktur im Datenschutzrecht sorgen sollte, hat sie bei etlichen Unternehmen eher das Gegenteil erreicht. Die Anforderungen, die die Verordnung stellt, wirken vor allem für kleinere…
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